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   KG, 10.12.2013 - 6 U 155/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58680
KG, 10.12.2013 - 6 U 155/13 (https://dejure.org/2013,58680)
KG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 6 U 155/13 (https://dejure.org/2013,58680)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 6 U 155/13 (https://dejure.org/2013,58680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Laufleistung des gestohlenen Pkw

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Teilkaskoversicherung: Fahrzeugdiebstahl - Angabe zur Laufleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 E.1.3; AKB 08 E.6; VVG § 28 Abs. 3
    Angabe "ca. 6800 km" statt der tatsächlichen Laufleistung von ca. 27 500 km ist arglistig L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Laufleistung des gestohlenen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unrichtige Angaben über die Laufleistung eines gestohlenen Pkw

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arglist bei Angabe einer Laufleistung von "ca. 6.800 Kilometer" statt der tatsächlichen von 27.500 Kilometer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 1; VVG § 28 Abs. 3 S. 2
    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Laufleistung des gestohlenen Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 887
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus KG, 10.12.2013 - 6 U 155/13
    e) Auf eine fehlende Belehrung im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG kann sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer nicht berufen (vgl. Pohlmann in Looschelders/Pohlmann, VVG , Auflage § 28 Rdnr. 125 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung); über die Folgen arglistigen Verhaltens muss die Beklagte nicht belehren (BGH VersR 2009, 968 - 969, zitiert nach juris, dort Rdz. 9; Prölss in Prölss/Martin aaO. § 28 Rn. 152).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Es genügt aber, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst; sowohl für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung als auch der nachteiligen Auswirkung für den Versicherer genügt bedingter Vorsatz, wenn Angaben ins Blaue hinein erfolgen (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; KG, RuS 2015, 66; Armbrüster, in: Prölss/Martin a.a.O., § 28 Rn. 199; Wandt in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 28 Rn. 310; Rixecker, in: Langheid/Rixecker a.a.O., § 28 Rn. 104; allgemein auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 73/18, VersR 2020, 626).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Dabei genügt es, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst; sowohl für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung als auch der nachteiligen Auswirkung für den Versicherer genügt bedingter Vorsatz, wenn Angaben ins Blaue hinein erfolgen (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; KG, RuS 2015, 66; Armbrüster, in: Prölss/Martin a.a.O., § 28 Rn. 199; Wandt in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 28 Rn. 310; Rixecker, in: Langheid/Rixecker a.a.O., § 28 Rn. 104).
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